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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.12.1972 - III C 33.71   

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BVerwG, 07.12.1972 - III C 33.71 (https://dejure.org/1972,1687)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1972 - III C 33.71 (https://dejure.org/1972,1687)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1972 - III C 33.71 (https://dejure.org/1972,1687)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erhöhter Ersatzeinheitswert - Feststellung eines Vermögensschaden an einem erheblich unter dem Einheitswert liegenden Grundstücks - Rücknahme einer Kriegsschadenrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZLA 1973, 76
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.03.1967 - III C 99.66

    Vertrauensschutz bei Dauergewährung einer Kriegsschadenrente - Erwerb von

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1972 - III C 33.71
    Ebenso wie u.a. im Bereich des öffentlichen Dienstrechts (vgl. Urteil vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 27.62 - [BVerwGE 19, 188/1897]) sind diese Grundsätze für den Bereich des Lastenausgleichsrechts anzuwenden (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1957 - BVerwG III C 370.56 - [BVerwGE 5, 312] und insbesondere Urteil vom 2. März 1967 - BVerwG III C 99.66 - [ZLA 1967, 185 [187]]).

    Zwar hat der erkennende Senat im Urteil vom 2. März 1967 (a.a.O.) das Alter des Begünstigten sowie die seit dem Erlaß des rechtswidrigen Bescheides bis zu seiner Aufhebung verstrichene längere Zeitspanne als allein nicht ausreichend angesehen, um für alle Zukunft die Rechtswirkungen einer rechtswidrigen Schadensfeststellung aufrechtzuerhalten, die dann notwendigerweise zu einer Zuerkennung und Erfüllung einer Hauptentschädigung führen müsse.

    Zum anderen kann im vorliegenden Fall nach dem Gesamtinhalt der vom Verwaltungsgericht getroffenen Feststellungen nicht wie in dem durch Urteil vom 2. März 1967 (a.a.O.) entschiedenen Sachverhalt davon ausgegangen werden, daß die Klägerin die Kriegsschadenrente schlechthin wegen Erwerbsunfähigkeit (§ 261 LAG) erhalten hat.

  • BVerwG, 07.07.1966 - III C 219.64
    Auszug aus BVerwG, 07.12.1972 - III C 33.71
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats können derart rechtswidrige Verwaltungsakte im Bereich des Lastenausgleichsrechts, selbst wenn den Begünstigten an ihrem Zustandekommen kein Verschulden trifft oder die Rechtswidrigkeit nicht auf in den Verantwortungsbereich des Begünstigten fallende Umstände zurückzuführen ist - beides trifft hier, wie vom Verwaltungsgericht mit Recht festgestellt, für die Klägerin zu -, nur dann nicht zurückgenommen werden, wenn der Begünstigte sein Vertrauen in die Bestandskraft des rechtswidrigen Verwaltungsaktes bereits betätigt hat (Urteil vom 7. Juli 1966 - BVerwG III C 219.64 - [BVerwGE 24, 294 = Buchholz 427.3 § 335 a LAG Nr. 17]), das heißt, wenn er bereits entsprechende Vermögensdispositionen vorgenommen hat und es ihm außerdem nicht zuzumuten ist, diese Vermögensdispositionen wieder rückgängig zu machen (Urteil vom 27. August 1968 - BVerwG III C 140.66 - [Buchholz 427.3 § 335 a LAG Nr. 23]).

    Der erkennende Senat nimmt daher ebenso wie das Verwaltungsgericht einen besonderen Ausnahmefall als vorliegend an, wie er schon im Urteil vom 7. Juli 1966 (a.a.O.) im Hinblick auf in der Zukunft zu bewirkende Leistungen unter Bezugnahme auf BVerwG III C 121.59 (Urteil vom 30. August 1962) - erneut - ins Auge gefaßt und in einer weiteren Entscheidung (Beschluß vom 23. April 1968 - BVerwG III B 208.67 - [BVerwGE 29, 291 [295]]) als gegeben angesehen worden ist.

  • BVerwG, 23.04.1968 - III B 208.67

    Rücknahme eines Feststellungsbescheides nach rückwirkender Änderung der

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1972 - III C 33.71
    Bestätigung von BVerwGE 29, 291.

    Der erkennende Senat nimmt daher ebenso wie das Verwaltungsgericht einen besonderen Ausnahmefall als vorliegend an, wie er schon im Urteil vom 7. Juli 1966 (a.a.O.) im Hinblick auf in der Zukunft zu bewirkende Leistungen unter Bezugnahme auf BVerwG III C 121.59 (Urteil vom 30. August 1962) - erneut - ins Auge gefaßt und in einer weiteren Entscheidung (Beschluß vom 23. April 1968 - BVerwG III B 208.67 - [BVerwGE 29, 291 [295]]) als gegeben angesehen worden ist.

  • BVerwG, 24.08.1964 - VI C 27.62
    Auszug aus BVerwG, 07.12.1972 - III C 33.71
    Ebenso wie u.a. im Bereich des öffentlichen Dienstrechts (vgl. Urteil vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 27.62 - [BVerwGE 19, 188/1897]) sind diese Grundsätze für den Bereich des Lastenausgleichsrechts anzuwenden (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1957 - BVerwG III C 370.56 - [BVerwGE 5, 312] und insbesondere Urteil vom 2. März 1967 - BVerwG III C 99.66 - [ZLA 1967, 185 [187]]).
  • BVerwG, 25.10.1957 - III C 370.56
    Auszug aus BVerwG, 07.12.1972 - III C 33.71
    Ebenso wie u.a. im Bereich des öffentlichen Dienstrechts (vgl. Urteil vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 27.62 - [BVerwGE 19, 188/1897]) sind diese Grundsätze für den Bereich des Lastenausgleichsrechts anzuwenden (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1957 - BVerwG III C 370.56 - [BVerwGE 5, 312] und insbesondere Urteil vom 2. März 1967 - BVerwG III C 99.66 - [ZLA 1967, 185 [187]]).
  • BVerwG, 27.08.1968 - III C 140.66

    Erfüllung einer Hauptentschädigung - Feststellung eines Vertreibungsschadens

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1972 - III C 33.71
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats können derart rechtswidrige Verwaltungsakte im Bereich des Lastenausgleichsrechts, selbst wenn den Begünstigten an ihrem Zustandekommen kein Verschulden trifft oder die Rechtswidrigkeit nicht auf in den Verantwortungsbereich des Begünstigten fallende Umstände zurückzuführen ist - beides trifft hier, wie vom Verwaltungsgericht mit Recht festgestellt, für die Klägerin zu -, nur dann nicht zurückgenommen werden, wenn der Begünstigte sein Vertrauen in die Bestandskraft des rechtswidrigen Verwaltungsaktes bereits betätigt hat (Urteil vom 7. Juli 1966 - BVerwG III C 219.64 - [BVerwGE 24, 294 = Buchholz 427.3 § 335 a LAG Nr. 17]), das heißt, wenn er bereits entsprechende Vermögensdispositionen vorgenommen hat und es ihm außerdem nicht zuzumuten ist, diese Vermögensdispositionen wieder rückgängig zu machen (Urteil vom 27. August 1968 - BVerwG III C 140.66 - [Buchholz 427.3 § 335 a LAG Nr. 23]).
  • BVerwG, 30.08.1962 - III C 121.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1972 - III C 33.71
    Der erkennende Senat nimmt daher ebenso wie das Verwaltungsgericht einen besonderen Ausnahmefall als vorliegend an, wie er schon im Urteil vom 7. Juli 1966 (a.a.O.) im Hinblick auf in der Zukunft zu bewirkende Leistungen unter Bezugnahme auf BVerwG III C 121.59 (Urteil vom 30. August 1962) - erneut - ins Auge gefaßt und in einer weiteren Entscheidung (Beschluß vom 23. April 1968 - BVerwG III B 208.67 - [BVerwGE 29, 291 [295]]) als gegeben angesehen worden ist.
  • BVerwG, 20.01.1976 - 3 C 21.75

    Begünstigender Verwaltungsakt - Rücknahmemöglichkeiten

    Er hat auch bisher der Zeit, die seit Unanfechtbarkeit eines begünstigenden Verwaltungsakts bis zum Erlaß des Änderungsbescheides verstrichen war, allein für sich gesehen keine eigenständige Bedeutung beigemessen, aber stets betont, daß die verstrichene Zeit ein Beurteilungsfaktor neben anderen Umständen dafür sein kann, ob nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Gesamtverhältnisse des Einzelfalles eine Rücknahme noch als rechtmäßig anzusehen ist (vgl. Urteil vom 7. Dezember 1972 - BVerwG III C 33.71 - [ZLA 1973, 76] und Beschluß vom 5. September 1972 - BVerwG III B 67.72 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 45 = ZLA 1972, 160]).
  • BVerwG, 07.03.1974 - III C 64.71

    Zuerkennung und Erfüllung von Hauptentschädigung - Vertrauensschutz bei Änderung

    Eine solche Differenzierung war sachlich gerechtfertigt, weil Vertrauensschutz regelmäßig nicht in die Zukunft wirken kann (Urteil vom 7. Dezember 1972 - BVerwG III C 33.71 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 48]).
  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 2.84

    Einordnung der gerichtlichen Feststellung einer fiktiven Nachversicherungspflicht

    Das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes muß - bei in Rede stehenden laufenden Geldleistungen - zurücktreten, wenn die Begünstigung für eine einschneidende dauernde Änderung der Lebensführung des Betroffenen ursächlich gewesen ist; unter solchen Umständen würde die Rücknahme der Begünstigung einen unzumutbaren Nachteil bedeuten (vgl. u.a. Urteil vom 12. Januar 1966 - BVerwG 5 C 61.64 - auch Urteil vom 7. Dezember 1972 - BVerwG 3 C 33.71 - ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.02.1973 - III B 4.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2508
BVerwG, 23.02.1973 - III B 4.72 (https://dejure.org/1973,2508)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1973 - III B 4.72 (https://dejure.org/1973,2508)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1973 - III B 4.72 (https://dejure.org/1973,2508)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Feststellung von Vertreibungsschäden nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Voraussetzungen eines Anspruchs aus Vermächtnis - Voraussetzungen einer Testamentsauslegung - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZLA 1973, 76
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1973 - III B 4.72
    Das wäre nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (seit BVerwGE 13, 90/91) nur dann der Fall, wenn die zu erwartende Entscheidung geeignet wäre, der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts zu dienen.
  • BVerwG, 29.10.1970 - III C 155.68

    Feststellung von Vertreibungsschäden und Ostschäden - Verlust des Waldguts der

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1973 - III B 4.72
    Sie haben sich weder auf einen Verfahrensmangel noch darauf berufen, daß die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts M. - die im übrigen einem grundlegenden Urteil des beschließenden Senats entspricht (BVerwGE 36, 230/234 ff.) - von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abwiche (§ 132 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 VwGO).
  • BVerwG, 25.11.1971 - III B 97.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1973 - III B 4.72
    Es fehlt schon an einer Darlegung der entsprechenden Voraussetzungen; erforderlich ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 25. November 1971 - BVerwG III B 97.71 - und vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62]) neben der Bezeichnung der konkreten zu entscheidenden Rechtsfrage auch ein Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll.
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